Gute Nachrichte für alle Sportler! Ab 07.06.2021 darf wieder in den Sporthallen trainiert werden. Die Corona Verordnung beinhalten in Abhängigkeit der Infektionslage eine schrittweise Öffnung der Sportvereine.
Welche Regeln gelten für Sport drinnen und draußen?
Die Teilnahme am Training erfordert den Nachweis eines negativen Testergebnisses oder einer abgeschlossenen Impfung bzw. einer vollständigen Genesung! Alle Personen, die das 6. Lebensjahr vollendet haben, müssen getestet sein. Schülerinnen und Schüler können einen Test aus der Schule (nicht älter als 60 Stunden) vorlegen.
Das Hygienekonzept des KSBG/ Schul- und Sportamtes der Stadt Karlsruhe gegen SARS-CoV-2 für den Trainingsbetrieb in Sporthallen muss von allen Teilnehmenden eigehalten werden. Die Übunsleiter informieren euch über die Einzelheiten des Konzepts.
1. Öffnungsschritt
Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100
- Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport auf Sportanlagen und Sportstätten im Freien ist in Gruppen von bis zu 20 Personen erlaubt.
- Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport auch außerhalb von Sportanlagen und -stätten, (z.B. Joggen im Wald) bei organisiertem Vereinssport
- Spitzen- oder Profisportveranstaltungen im Freien sind mit bis zu 100 Zuschauerinnen und Zuschauern gestattet.
- Freizeiteinrichtungen können im Freien von Gruppen bis 20 Personen genutzt werden.
2. Öffnungsschritt
Inzidenz sinkt in den folgenden 14 Tagen nach der 1. Öffnungsstufe weiter
- Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport auf Sportanlagen und Sportstätten im Freien und geschlossenen Räumen sowie Fitness- und Yogastudios sowie vergleichbarer Einrichtungen ist wieder erlaubt (1 Person pro 20 m²).
- Bei Spitzen- und Profisportveranstaltungen im Freien und geschlossenen Räumen dürfen bis zu 250 Besucherinnen und Besucher anwesend sein.
3. Öffnungsschritt (oder Inzidenz fünf Tage unter 50)
Inzidenz sinkt in den folgenden 14 Tagen nach der 2. Öffnungsstufe weiter
- Der Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten ist wieder generell erlaubt (1 Person pro 10 m²)
- Auch nicht kontaktarme Sportausübung ist erlaubt.
- Bei Spitzen- und Profisportveranstaltungen im Freien und geschlossenen Räumen dürfen bis zu 500 Besucherinnen und Besucher anwesend sein.
Inzidenz unter 35
Sinkt die Inzidenz in einem Stadt- oder Landkreis fünf Tage in Folge unter 35, entfällt die Testpflicht für Außenbereiche.
Die Lockerungen treten nach Bekanntgabe durch die örtlichen Behörden (i.d.R. Gesundheitsamt) in Kraft. Zeichnet sich in einem Stadt- oder Landkreis über 14 aufeinanderfolgende Tage durchschnittlich eine steigende 7-Tage-Inzidenz ab, gelten wieder die Regelungen des vorherigen Öffnungsschritts